DAS ÖFFENTLICHE PERSONALRECHT DER SCHWEIZ

EINE DARSTELLUNG AUFGRUND DES BUNDESPERSONALRECHTS

  • Portmann Wolfgang
  • Holenstein Andreas
doi: 10.32575/ppb.2020.2.6

Absztrakt

Der vorliegende Beitrag vermittelt eine Übersicht über verschiedene Bereiche des öffentlichen Personalrechts, dargestellt am Beispiel des Bundespersonalgesetzes und der dazugehörenden Verordnungen, die für die öffentlich-rechtlich angestellten Personen des Bundes gelten. Die Begründung des Arbeitsverhältnisses erfolgt heute zunehmend durch einen öffentlich-rechtlichen Vertrag und nicht mehr durch eine Verfügung. Zulässig sind befristete und unbefristete Arbeitsverhältnisse. Eine Entlassung ist, anders als bei einem Arbeitsverhältnis im privaten Sektor, nur im Fall eines sachlich hinreichenden Grundes zulässig. Der Beitrag beleuchtet neben der Entstehung und der Auflösung des Arbeitsverhältnisses zahlreiche weitere Bereiche wie Lohn, Ferien, Fragen der Verantwortlichkeit, die Rechtstellung der obersten Beamten und das Pensionssystem.

Kulcsszavak:

Beamte Bund Bundespersonal Bundespersonalgesetz Bundespersonalverordnung öffentliches Personalrecht öffentlich-rechtlich angestellte Personen Schweiz

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